Für ausbezahlte Beträge fallt eine monatliche Mindestrate an. Du kannst aber jederzeit ohne zusätzliche Kosten entweder mehr oder auch den offenen Gesamtbetrag bezahlen.
Die Mindestrate berechnet sich nach folgender Regel: 5% deines offenen Betrags, mindestens aber € 20.
- Beispiel 1: € 1.500 sind offen, 5% von € 1.500 = € 75, € 75 ist mehr als € 20
- Mindestrate sind € 75
- Beispiel 2: € 200 sind offen, 5% von € 200 = € 10, € 10 sind weniger als € 20
- Mindestrate sind € 20