Für ausbezahlte Beträge fällt eine monatliche Mindestrate an. Du kannst aber jederzeit ohne zusätzliche Kosten entweder mehr bezahlen oder auch den offenen Gesamtbetrag begleichen.
Die Mindestrate berechnet sich nach folgender Regel: 3% des offenen Betrags, mindestens aber € 3.
- Beispiel 1: € 1.000 sind offen, 3% von € 1.000 = € 30; € 30 ist mehr als € 3
- Mindestrate sind € 30
- Beispiel 2: € 50 sind offen, 3% von € 50 = € 1,5; € 1,5 sind weniger als € 3
- Mindestrate sind € 3
- Bespiel 3: € 300 sind offen, 3% von € 300 = € 9; Im letzten Abrechnungszeitraum sind jedoch € 12 an Zinsen angefallen.
- Mindestrate sind € 12